Bürgernahe Verwaltung?

Ist die Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger da oder umgekehrt?

Wer glaubte, die Frage sei längst entschieden, kennt den Geist aus vordemokratischer Zeit nicht, der anscheinend in wenigen Amtsstuben der Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten im Rathaus Wilmersdorf überlebt hat.

 

Mit seinem Schreiben vom 22.10.2013 an die Abteilung Stadtentwicklung hatte unser Gartenfreund Wolfgang M. angeregt, seine Ausführungen zur „Wirkung von Erschließungsangeboten auf die planerische Dispositionsfreiheit der Gemeinde“ bei den weiteren Überlegungen zur Entwicklung des Kleingartengebietes Oeynhausen Nord einzubeziehen.

 

Ein höherer Beamter der Abteilung fand das gar nicht gut. Barsch beschied er, „ich (werde) in dieser Angelegenheit mit den Kleingärtnern und insb. nicht mit Ihnen in vertiefende Rechtsgespräche einsteigen“, verbunden mit der Aufforderung, „von weiteren Zusendungen von Schreiben in dieser Angelegenheit“ abzusehen. Hat unser Gartenfreund etwa in ein Wespennest gestochen? Oder gar einen rechtlich und politisch nicht genehmen Weg aufgezeigt, wie der Bezirk ohne Schadensausgleich seinen „Irrgarten“ verlassen kann?

 

Fragen, die Marc Schulte beantworten muss. Auch, ob das Verhalten seines Beamten mit den Grundpflichten eines Beamten vereinbar ist. Nachfolgend das Schreiben unseres Gartenfreundes und die Antwort der Abteilung Stadtentwicklung.

 

S.N.

(Bild durch Klick vergrößerbar, Namen und Abteilungen wurden unkenntlich gemacht)

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Anschreiben an den Bezirk vom 22.10.2013
2013 10 22 Schreiben an Bezirk.pdf
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Kommentare: 14
  • #1

    Siegfried Schlosser (Sonntag, 03 November 2013 08:17)

    ich kenne diesen höheren Beamten nicht. ich habe so eine Ahnung, wer das sein könnte (und bitte dieserhalb um vertrauliche Mitteilung).

    Aber wenn er schreibt, daß er das Thema "ggfls. mit BVV-'Abgeordneten' (sic!)" diskutieren werde - das kann er haben. Ich kenne da mindestens 2, die an einem solchen Gespräch ein Interesse haben könnten.

    Und nein - ich finde nicht, daß der Ton dieses Schreibens angemessen ist. Es wird ja offensichtlich gelogen - sowas geht gar nicht. Ja, ich finde, daß ist eine Erklärung durch den zuständigen Stadtrat wert.

  • #2

    Thomas Jansen (Sonntag, 03 November 2013 11:08)

    Der Beamte hat das Schreiben angeblich nicht gelesen, mukiert sich aber über dessen protokollierenden Inhalt und Charakter ... merkwürdig ...

  • #3

    Holger Jost (Sonntag, 03 November 2013 11:18)

    Wie der Herr, so's Gescherr! Bislang zeigt sich Stadtrat Schulte äußerst beratungsresistent. Von seinem Demokratieverständnis zeugt auch, dass er sich in der BVV schon für die Aussage beklatschen lässt, er habe persönlich mit Bürgern gesprochen. Wen wundert's also, wenn sich dieses Verhalten scheinbar wie ein Roter Faden auch durch seine Verwaltung zieht. Deshalb ist kaum zu erwarten, dass Stadtrat Schulte überhaupt versteht, was da schief läuft, geschweige denn, dass er die Notwendigkeit einsehen könnte, seine Beamten zu mehr Bürgernähe anzuhalten.

  • #4

    Martina Kelz (Sonntag, 03 November 2013 13:07)

    Fragen darf man sich wohl auch, ob es für einen Stadtrat angemessen ist, dass er diejenigen, die Akteneinsicht genommen haben, öffentlich in der BVV und nun auch auf der Webseite des Bezirks verdächtigt Vertraulichkeitsvereinbarungen gebrochen zu haben, obwohl er doch selbst uns die nötigen Informationen für die 6. Einwohnerfrage, dort Nummer 3, gegeben hat.

    http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=5018

    Dafür gibt es nicht nur 7 Zeugen, sondern auch ein Protokoll, welches seinen BVV-Kollegen aus der SPD bereits am 01.10.2013 zugegangen ist.

    Warum überhaupt diese permanente Geheimdiplomatie? Wen soll sie und wovor eigentlich schützen?

  • #5

    Siegfried Schlosser (Sonntag, 03 November 2013 15:51)

    @Martina:

    das BVV-Büro findet morgen früh eine Kleine Anfrage meinerseits vor, die dieses Thema aufgreift und vorschlägt, daß Marc Schulte den Schuldigen nennt (sich selbst nämlich)...

    auch das Nicht-Protokollieren wird hinterfragt.

  • #6

    Holger Jost (Montag, 04 November 2013 11:55)

    Noch ein Aspekt: Dieser "höhere Beamte" war bislang öffentlich vor allem mit dem Versuch in Erscheinung getreten, ein Bordell zu schließen. Ob er sich dabei so einen rüden Ton zulegte - aus Furcht vor aufdringlichen Zuschriften aus dem Rotlicht-Milieu???

  • #7

    Siegfried Schlosser (Montag, 04 November 2013 16:02)

    eine kleine Anfrage bezüglich des obigen Schreibens des höheren Beamten ist eingereicht.

  • #8

    Sigi aus dem Rosenweg (Montag, 04 November 2013 23:28)

    Bezirksstadtrat Marc Schulte hat in der BVV-Sitzung am 24.102013 die Einwohneranfrage Nr. 6 zur Kleingartenkolonie Oeynhausen –Drs. 0750/4 u.a. wie folgt (nicht) beantwortet:

    "Interessant ist zudem, dass die Fragestellung in Teilfrage 3 ohne sehr genaue Aktenkenntnis auch der aktuellen Unterlagen nicht möglich gewesen ist. Da aber die Fragestellerin keine Akteneinsicht hierzu genommen hat, bleibt die Frage, wie diese Informationen Frau Kelz erreicht haben. Das Bezirksamt wird dieser Fragestellung nachgehen, da ein Bruch der Vertraulichkeit von anderen, die Akteneinsicht genommen haben, nicht ausgeschlossen werden kann."

    Damit unternimmt Marc Schulte den untauglichen Versuch, unsere Gartenfreundin Martina und ungenannte Dritte zu diskreditieren. Dabei ist seine Frage einfach zu beantworten: Er war es doch, der diese Information in dem Gespräch am 25.09.2013 gegenüber den Kleingärtnern preisgegeben hat.

    Aber was ist so schlimm daran, dass das alles öffentlich ist? Haben wir damit in ein weiteres Wespennest gestochen?

    Marc Schulte sollte daher seine Empörungslust zügeln und sich erinnern: Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!

    So hat mir die NSA gesteckt und mir mein Maulwurf-Orakel prophezeit, ein 4. Gutachten, und wenn es nicht passt, ein 5., 6. oder xtes, wird erstellt werden, bis die erwarteten exorbitanten Gewinne von Lorac, Groth und Co. eingefahren werden können. Und was haben die Bürger und die Politik davon?

  • #9

    Anwohner (Dienstag, 05 November 2013 15:50)

    Ihr spinnt Euch in die eigene Tasche. Ihr seit Unterpächter und sonst nichts.
    Großmäuligkeit hat noch nie zu etwas geführt.
    Ein Anwohner

  • #10

    Holger Jost (Dienstag, 05 November 2013 16:24)

    Sicher, Sie haben Recht. Wir sind "nur" Unterpächter - aber weder Leibeigene oder Sklaven. Von daher erwarten wir denselben Umgangston und dieselbe Behandlung von Volksvertretern oder Bezirksamtsmitarbeitern, die Sie vielleicht auch als völlig normal erachten und für sich erwarten würden. Und verwechseln Sie doch bitte nicht großmäulig mit "nicht auf den Mund gefallen".

  • #11

    Siegfried Schlosser (Mittwoch, 06 November 2013 06:25)

    so, mal schauen was der Leiter der Abteilung Stadtentwicklung dazu sagt:
    http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv-online/ka020.asp?KALFDNR=2166

  • #12

    Wie der Herr, so’s Gescherr? (Mittwoch, 06 November 2013 11:03)

    Der Beamte sollte sich schnellstens als Whistleblower rehabilitieren. Steht er mit dem Rücken zur Wand ("Wer so dumm schreibt ...")? Lässt man ihn jetzt fallen? Oder tat er doch immer nur, was "man ihm befohlen" hatte? So wird man schnell zum Bauernopfer!
    Walter

  • #13

    Siegfried Schlosser (Samstag, 09 November 2013 09:55)

    ungewöhnlich schnell kam gestern die Antwort auf meine Kleine Anfrage bezüglich der Antwort auf Martinas Frage.

    http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv-online/ka020.asp?KALFDNR=2164

    Die Antwort von Marc Schulte: "Im Gespräch am 25. September 2013 wurde darüber informiert, dass der eingelegte Widerspruch inzwischen begründet wurde, aber nicht, mit welchen Argumenten dies erfolgt ist."

    mhmm - laut Protokoll von W.M. waren 5 Kleingärtner anwesend, und die erinnern sich daran, daß Marc Schulte auf Nachfrage genau die Argumente genannt hat.

    "Aus personellen Gründen erfolgt seitens des Bezirksamtes nicht bei jeder Besprechung die
    Fertigung eines Protokolls. Werden aber verbindliche Vereinbarungen getroffen, werden
    Gesprächsvermerke gefertigt und zu den Akten genommen.
    Um nicht das Prinzip der Bauberatung zu unterlaufen, rechtlich keine Bindungskraft auszulösen,
    erfolgt hier grundsätzlich keine Protokollierung oder Freigabe von Protokollen, die seitens der
    Beratungsnehmenden gefertigt wurden."

    Dieses Nicht-Protokollieren öffnet m.M.n. ein großes Tor für solche Vorgänge wie diesen, denn jede Seite kann nun behaupten, was sie will - di andere Seite kann es immer abstreiten.

  • #14

    Martina Kelz (Samstag, 09 November 2013 18:10)

    Die Frage war:

    "Herr Dr. Haass behauptet im Widerspruchsverfahren gegen den Bezirk genau das Gegenteil seiner Behauptung aus der Klage gegen den Bezirk (die ursprünglichen 4 gestrichenen Fragen sind Gegenstand des Bauvorbescheides vs. nur die Ausnahme der geschlossenen Bauweise ist Gegenstand des Bauvorbescheides). Anwälte unterliegen der Wahrheitspflicht (§ 43 BRAO). Wie bewertet das Bezirksamt die gegensätzlichen Aussagen von Dr. Haass zum Gegenstand des Bauvorbescheides und erwägt der Bezirk hierüber die Anwaltskammer zu unterrichten?"

    Im Protokoll des Termins vom 25.09.2013 (der nicht vertraulich war!), welches am 01.10.2013 per Mail an Frau Schmitt-Schmelz und Herrn Wuttig gegangen ist, steht:

    "Rückfrage ergab, dass Lorac den Widerspruch auf den Vorbescheidsantrag in der Fassung vom 1.2.2011 bezieht. Die Mitte Februar 2011 seitens des Architekten vorgenommene Reduzierung des Antrags auf die Frage einer Modifizierung der geschlossenen Bauweise sei ohne Billigung von Lorac erfolgt, so dass man nun wieder eine Entscheidung über die ursprüngliche Fassung der Voranfragen verlange."

    Aber der Stadtrat hat sich auf der Podiumsdiskussion auch nicht an die Böschung als relevante Frage erinnern können. Diese tauchte bereits im ersten Gutachten auf. Aber dieses Gutachten passte auch nicht in die 25-Millionen-Argumentation.

    Er erinnerte sich auch nicht daran, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bedenken gegen ein 13a Verfahren hatte, denn die Zusatzfrage in der BVV beantwortete er damals klar mit "Nein". Dabei hatte er doch selbst ein Gutachten zu §13a vom Investor gefordert, in welchem gleich der zweite Satz lautet "Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat jedoch Bedenken, ob hier die Voraussetzungen des § 13a BauGB vorliegen. Der zukünftige Vorhabenträger, ein Unternehmen der Groth-Gruppe, wurde deshalb um die Darlegung seiner Sicht der Rechtslage gebeten."