Schlüsselübergabe und Zwischenlagerung

Zwischenlagerung ab sofort möglich!

Für diejenigen die Garteninventar zwischenlagern möchten hat sich der Vorstand darum gekümmert, dass es eine Lagermöglichkeit auf dem Reemtsma-Gelände gibt. Ab sofort können dort Gegenstände eingelagert werden. Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, kann sich an den Vorstand wenden und die Details zu Konditionen und Terminen abstimmen. Die Rufnummern des Vorstandes sind hier zu finden.

Wichtig! Schlüsselübergabe - Entschädigung

Liebe Gartenfreunde,

 

am 18. Januar 2016 haben die Groth-Gruppe und der Bezirksverband der Kleingärtner Wilmersdorf zu einer vertraglichen Einigung gefunden.

 

Dies und die Absprachen zwischen Bezirksamt und Groth-Gruppe wurden der Presse am 19. Januar 2016 in einer Pressekonferenz im Rathaus dargestellt.

 

Zwischen dem Bezirksverband und der Groth-Gruppe ist nun vertraglich Einvernehmen erzielt, dass die Kündigung der westlichen Teilfläche des Areals vom 28.1. 2013 nun zum 31.12.2015 wirksam geworden ist. Die gegenwärtige Nutzung durch die Unterpächter wird bis zum 31.1.2016 geduldet.

 

Gegenüber dem bisherigen Stand hat sich für die Gartenfreunde, die ihre Parzellen auf dem nun zu bebauenden Areal haben (s. beiliegenden Lageplan, blau gekennzeichnete Flächen), nichts Grundlegendes  geändert:

Für die Chance, die übrigen Gärten zu erhalten, müssen sie den Besitz an ihren Parzellen bis zum 31. Januar 2016 aufgeben.

 

Die Groth-Gruppe zahlt die Entschädigungen an den Bezirksverband. Dieser ist autorisiert, die Entschädigungsbeträge an die einzelnen Parzellenpächter weiterzuleiten, wenn

-     der Entschädigungsbetrag fällig ist  und

-     insgesamt 75 % der Parzellenpächter erklärt haben, den Besitz an ihrer Parzelle zum Ablauf des 31. Januar 2016 aufzugeben.

 

Der Entschädigungsanspruch wird fällig, wenn der Parzellenpächter den Garten fristgerecht zum 31.01.2016 aufgibt. Diese Aufgabe wird von den Parzellenpächtern durch Abgabe der Schlüssel an den Kolonievorstand (in Vertretung für den Bezirksverband) nebst Unterzeichnung eines Schlüsselübergabeprotokolls bekundet.

 

Die Groth-Gruppe hat die Anweisung der Entschädigungsbeträge ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass ihr die von den Parzellenpächtern gegengezeichneten Schlüsselübergabeprotokolle vorgelegt werden.

 

Der Kolonievorstand wird ab sofort im Vereinscontainer Schlüssel entgegennehmen. Ferner wird der Vereinscontainer am

30. und 31. Januar 2016, jeweils von 10 bis 17 Uhr,

besetzt sein, um noch eine rechtzeitige Schlüsselübergabe zu ermöglichen.

 

In Ausnahmefällen, insbesondere wenn Parzellenpächter wegen Krankheit oder aus anderen Gründen an einer persönlichen Abgabe der Schlüssel gehindert sind, kann eine Erklärung zur Gartenaufgabe per Post abgegeben werden. Ein Mustertext ist Anlage zu diesem Aushang. – Wichtig ist, dass auch in diesen Fällen dafür gesorgt wird, dass Garten und Laube abgeschlossen sind, damit einer Inbesitznahme durch unberechtigte Dritte vorgebeugt wird.

 

Für Gartenfreunde, die ihre Laube und/oder ihr Gartentor abbauen oder bereits abgebaut haben, reicht wie in den Ausnahmefällen die schriftliche Erklärung zur Aufgabe der Parzelle (s. Anhang.)

 

Mit besten Grüßen

 

 

Alban Becker

(1. Vorsitzender)

 

 

Anlagen:

-  Lageplan mit betroffenen Parzellen (blau)

 

-  Musterschreiben zur Parzellenaufgabe 

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Muster Parzellenaufgabe ohne Schlüsselübergabe
Muster Parzellenaufgabe ohne Schlüsselüb
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Muster Parzellenaufgabe ohne Schlüsselübergabe mit Entfernung Laube und Gartentor
Muster Parzellenaufgabe ohne Schlüsselüb
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Anmerkung der Redaktion: Veröffentlichung dieses Plans in Kenntnis der Groth-Gruppe

Veröffentlichung dieses Plan in Kenntnis der Groth-Gruppe
Veröffentlichung dieses Plan in Kenntnis der Groth-Gruppe