Bürgerbegehren Grünflächen, Einwohnerfragen und Kita

Das Bürgerbegehren Grünflächen wurde von der Bezirksverordnetenversammlung mehrheitlich gegen die Enthaltung der SPD angenommen. Anbei dazu der Beschlusstext. Ebenso anbei der von der SPD eingebrachte konkurrierende Antrag, der als Ausnahme Infrastrukturmaßnahmen zum Ziel hatte und von der BVV abgelehnt wurde.

 

Der Tagesspiegel berichtet dazu: "Jetzt wollen alle das Grün in der City West retten - Für das Bürgerbegehren zur Rettung von Grünflächen in Charlottenburg-Wilmersdorf wurden mehr als 18.000 Unterschriften gesammelt. Die Abstimmung fällt trotzdem aus – weil die BVV die Forderungen übernimmt."

 

Ein kritischer Kommentar zu dem BVV-Beschluss ist im Klausnerplatz Kiezblog erschienen "Echte Täuschung oder echter Lernprozess?"



Einwohnerfrage(n) der letzten BVV

Aus den Einwohnerfragen der letzten BVV anbei die Antworten zum geplanten Bauvorhaben auf dem Groth-Gelände. Lesenwert auch die Antworten auf die übrigen Einwohnerfragen, z.B. zu Frage 2 (Bürgerbegehren Grünflächenerhalt - Cornelsenwiese). Alle Antworten (sofern von vorneherein eine schriftliche Beantwortung gewünscht wurde, ansonsten wird nur mündlich in der BVV selbst beantwortet bzw. nur der Fragesteller bekommt auch die schriftliche Fassung) sind hier auf der Seite des Bezirksamtes nachlesbar


Presse zum geänderten Standort der geplanten Kindertagesstätte auf dem Groth-Gelände:

Berliner Morgenpost vom 15.07.2016: "Kita entsteht auf dem Areal der Parzellen am Rosenweg"

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Kommentare: 1
  • #1

    Hein Fool (Samstag, 23 Juli 2016 14:56)

    Frage an die Baurechtsprofis:
    Wenn der derzeitig gültige B-Plan für das Oeynhausen/ Groth-Gelände eine aufgelockerte Bauweise mit 3-4 Geschossen vorschreibt und ein Antrag auf Bauvorbescheid eine dichte, an die Nachbargebäude sehr nahe, nicht den Regelabständen der Bauordnung entsprechende, angrenzenzende 6-8 geschossige Bauweise beinhaltet, ist es dann rechtlich überhaupt möglich, dass das Bezirksamt einem solchen Antrag stattgibt, ohne Bürgerbeteiligung, ohne Einwirkungsmöglichkeit der angrenzenden Grundstückseigentümer und ein solcher Bauvorbescheid angeblich bindend sein soll für das Bezirksamt bzw. die Stadt Berlin. Kann es bedeuten, dass erhebliche Regreßforderungen an den den Bezirk von anderer Seite durch Klagen entstehen können?