Auslegungsbegründung für den Bebauungsplan IX-205a vom 20.08.2010

Hier die Auslegungsbegründung vom 20.08.2010 zum Download. Sie lag vom 30.08.2010 bis 29.09.2012 öffentlich aus. Auf Seite 32 ist unter der Überschrift Auswirkungen auf  den Haushalt und die Finanz- bzw. Investitionsplanung folgender Satz zu lesen:

 

" Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Entschädigungs- oder Übernahmeansprüche gegenüber dem Plangeber entstehen können"

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Auslegungsbegruendung vollstaendig.tif
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