In 7 Schritten von 600.000 EUR auf 50 Mio - eine Anleitung

Von 600.000 EUR auf 50 Mio.: Mit Unterstützung des Baustadtrates wird es möglich, dass ein Investor mit Sitz in Luxemburg bzw. Muttergesellschaft in den USA die Werterhöhung von Kleingartenland zu Bauland einstreicht, die eigentlich dem Land Berlin zusteht und dass ein Klimaschutzgebiet bebaut wird.

 

Mitwirkung der Einwohner, wie in § 40 Bezirksverwaltungsgesetz festgeschrieben, findet faktisch nicht statt. Wichtige Sitzungen des Stadtplanungsausschusses erfolgen in nicht-öffentlicher Form. Noch während des Willensbildungsprozesses der Bezirksverordneten verhandelt der Stadtrat mit dem Investor über eine Teilbebauung, die dieser dann sogar in einer Ausschussitzung - natürlich auch nicht-öffentlich - den Mitgliedern vorstellen darf. Wir Kleingärtner haben angefragt, ob wir denn unsere Argumente auch dem Ausschuss vorstellen dürfen: natürlich nicht. Akteneinsicht wird unseren Anwälten verweigert.

 

Der Baustadtrat selbst verbreitet Gerüchte, dass auf unserer Anlage 40 bis 50 Gärten leerstehen würden und deshalb eine Teilbebauung nicht so dramatisch wäre. Auf die Frage unseres Vorstandes, warum er diese nicht der Wahrheit entsprechende Behauptung unter den Bezirksverordneten verbreitet und woher er diese Information hat, sagt er: vom Investor. Fakt ist, auf unserer Anlage sind von 436 Gärten derzeit 2 frei. Wir laden die Bezirksverordneten gerne ein, sich die Akten zu den freien Gärten anzusehen. Denn im Gegensatz zum Bezirk, der Akteneinsicht verweigert und das trotz § 10 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz, in welchem ausdrücklich festgehalten ist, dass nach Aufstellungsbeschluss in der Bauleitplanung alle Akten einsehbar sind, haben wir keine Bedenken unsere Akten den Bezirksverordneten zugänglich zu machen.

 

Wir sind der Meinung, der Baustadtrat missbraucht hier seine Vertrauensstellung und ergreift einseitig Partei um den Willensbildungsprozess im Bezirk und auf Senatsebene zu beeinflussen.


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