Rückschlag für Bürgerbeteiligung - Eilantrag gegen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens abgewiesen

Die Meldungen in der B.Z und der Morgenpost zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der letzten Woche haben für einige Unruhe gesorgt weil sie von Vielen so verstanden wurden, dass das geplante Bürgerbegehren nicht mehr durchgeführt werden kann. Dies ist nicht der Fall und die Klage gegen den Zusatztext auf dem Bürgerbegheren ist bisher nicht entschieden worden. Geurteilt wurde über einen Eilantrag gegen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. 

Hier die Pressemitteilung dazu:

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