Antwort auf die Kleine Anfrage "der Ton macht die Musik II"

Wir hatten darüber berichtet, wie das Bezirksamt auf ein Schreiben eines Gartenfreundes reagiert hat, der sich zu dem Erschließungsangebot geäußert hat. Das Schreiben wurde "ungelesen" zurückgesandt und im übrigen darauf hingewiesen, dass man mit den Kleingärtnern und schon gar nicht mit ihm in vertiefende Rechtsgespräche einsteigt. Es ist zu viel verlangt, dass wir von jemandem, der uns angeblich retten will wissen wollen, warum er unsere Vorschläge zur Rettung ablehnt. 

 

Mit Bezug auf den rüden Tonfall hatte Siegfried Schlosser eine Kleine Anfrage dazu gestellt, die von Bezirksbürgermeister Nauman (nicht) beantwortet wurde. 

 

Es folgte eine zweite Kleine Anfrage, deren Antwort nun vorliegt, siehe nachfolgendes Bild. Unser Anliegen der Nachvollziehbarkeit der Handlungen bzw. Nicht-Handlungen des Bezirksamtes und unsere Vorschläge werden als "Rechtsberatung" umqualifiziert und darüber hinaus haben wir als Betroffene des Handelns des Bezirkamtes einen "Status", der den Austausch mit uns unmöglich macht. 

 

Inhaltlicher Austausch und protokollierte Gesprächstermine sind nur mit der Groth-Gruppe möglich, dort fordert man sogar Gutachten an. Bis heute ist die Groth-Gruppe nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Es lebe der Status-Unterschied zwischen "eventueller Bauherr" und "tatsächlich betroffener Kleingärtner".

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Armin Holst (Mittwoch, 04 Dezember 2013 15:49)

    Es war ja zu erwarten, dass Stadtrat Schulte gar nicht versteht, was der "leitende Beamte" in seinem Antwortschreiben falsch gemacht haben könnte. Typisch für MC, dass er in seiner Anfrage-Antwort blubbert, statt zu argumentieren. Der § 34,1 (GGO I) bezieht sich auf Eingaben, "die eine bereits erledigte Sache betreffen, ohne neue Tatsachen..." Ich wüsste liebend gern, auf welche "erledigte Sache" sich der Stadtrat hier bezieht. Nach meiner Kenntnis, ist Oeynhausen noch nicht bebaut.
    Und wenn MC den § 43,1 (GGO I) bemüht, hätte er weiter zitieren sollen: "Die Schriftsätze sollen knapp, klar und vollständig sein. Auf eine leicht verständliche Darstellung in gutem Stil und höflicher Form ist Wert zu legen..." Es erschließt sich mir nicht, was guter Stil und höflich im Schreiben des "leitenden Beamten" gewesen sein soll.