News-Update 2/2014 Presse, Abgeordnetenhaus und BVV

Sichere Kleingärten

Plenarprotokoll 17/31: Frau Hausdörfer, SPD, am 16.05.2013 im Abgeordnetenhaus Berlin
Plenarprotokoll 17/31: Frau Hausdörfer, SPD, am 16.05.2013 im Abgeordnetenhaus Berlin

Im Tagesspiegel vom 14.02.2014 berichtet Ralf Schönball über einen Antrag von CDU und SPD im Abgeordnetenhaus: "Kampf um die Kleingärten - bedrohte Kolonien in Berlin"

 

Auch die Berliner Zeitung berichtet, Ulrich Paul am 13.02.2014: "Schutz für Kleingärten gegen Verdrängung"

 

Der Antrag mit der Überschrift "Dauerhafter Schutz für Kleingärten in Berlin" fordert den Senat auf, zur Sicherung der Kleingärten eine Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes vorzunehmen. 

 

Die Meinungen zum Nutzen des Kleingartenentwicklungsplanes gehen weit auseinenander: Günter Landgraf, Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde, sieht im Kleingartenentwicklungplan eher einen Kleingartenabwicklungsplan. Frau Hausdörfer, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD im Abgeordnetenhaus, ist der Meinung der Plan sei ein Instrument, das den Gartenfreunden Sicherheit und Perspektive bietet. 

Pressemitteilung des Senats 2004
Pressemitteilung des Senats 2004

Oeynhausen ist im Kleingartenentwicklungplan als "hoch gesichert" ausgewiesen, im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit dem Symbol Dauerkleingarten.

 

Was bringt nun so ein Antrag, der Worte wie "soweit wie möglich" enthält und was hat der Plan in der Vergangenheit gebracht?

 

Erstmalig aufgestellt wurde er im Jahr 2004, da gab es laut Statistik der Senatsverwaltung 3.309 Hektar Kleingartenfläche in Berlin. Im Jahr 2010 wurde der Plan fortgeschrieben, da gab es noch 3.063 Hektar Kleingartenfläche.

 

Ein Verlust von 7% oder 246 Hektar in 6 Jahren. Da fühlen wir uns doch gleich viel sicherer, wenn so ein Antrag formuliert und in der Presse ist.

 

Die übliche Sprachregelung der Senatsverwaltung im Umgang mit Kleingärten lautet: 83% der Kleingärten sind sicher. Rechnet man nach, wieviel % der statistisch erfassten Kleingartenfläche sich in Landeseigentum befinden, kommt man auf rd. 77% (Quelle: fis-broker der Senatsverwaltung). Wir fühlen uns immer sicherer. Vor allem, weil wir bei den Prozentangaben nie wissen, ob und wie sich die 100%-Basis verändert hat.  

 

Statistiken sind was Schönes, sie liefern manchmal wundersame Ergebnisse, wie ein anderes Beispiel zeigt, das mit unserem in engem Zusammenhang steht:

 

Die unglaubliche Vermehrung von "wohnungsnahem Grün":

 

In Berlin gilt ein Richtwert von 6m² Grünfläche pro Einwohner als ausreichende Versorgung mit wohnungsnahem Grün. Dazu werden in regelmäßigen Abständen Statistiken erfasst und vom Senat veröffentlicht. Nachfolgend ein Vergleich der Daten mit Stand 1993, 2005 und 2012. Ein Blick auf die Gesamtsumme der "wohnungsnahen Grünanlagen" in Berlin zeigt, wie effizient der Senat in seinem Bemühen ist, diese Versorgung zu verbessern. Schaffte er es doch, von 11 Mio m² im Jahr 1993 über bereits 22 Mio m² im Jahr 2005 auf 50 Mio m² im Jahr 2012. Wie macht man das? Der Titel der Statistik bleibt gleich, aber man benennt wohnungsnahe Grünfläche in wirksame Grünfläche um. Jedem Bürger ist nun klar, er ist bestens versorgt... sicher.


Nächste Bezirksverordnetenversammlung am 20.02.2014

Die nächste BVV findet am 20.02.2014 um 17:00 Uhr im Rathaus Charlottenburg statt. Hier der Link zur "piratischen Tagesordnung", die wesentlich besser lesbar ist als die offizielle des Bezirks.

 

Die Einwohnerfragen sind hier einsehbar, wie üblich, sind auch welche zu Oeynhausen dabei.


Stand der Dinge: die Untätigkeitsklage und der beantragte Bauvorbescheid

Kurz zur Vorgeschichte:

 

  • im Februar 2011 beantragt Lorac beim Bezirk einen Bauvorbescheid für eine Wohnbebauung
  • im Juni 2012 reicht Lorac Untätigkeitsklage gegen das Bezirksamt ein, weil sich das Bezirksamt zu dem Antrag bis dato nicht geäußert hat
  • im Juli 2012 weist das Bezirksamt den Antrag zurück, seitdem ruht die Untätigkeitsklage in beiderseitigem Einvernehmen zwischen Lorac und dem Bezirk
  • Im August 2012 legt Lorac Widerspruch gegen den Zurückweisungsbescheid ein (Herr Schulte erzählt davon den Bezirksverordneten im Oktober 2013)
  • Im Oktober 2013 lässt Lorac dann den Widerspruch wieder aufleben und begründet ihn, er richtet sich nun an die nächst höhere Behörde, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
  • Im Januar 2014 wird der Widerspruch und damit der Antrag auf Bauvorbescheid auch von der Senatsverwaltung zurückgewiesen

 

Lorac hat nun die Klage wieder aufgenommen. Sie richtet sich nicht mehr auf Untätigkeit, sondern auf die Verpflichtung, einen Bauvorbescheid zu erlassen.

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