anstehende Termine und Presse

Nächste Bezirksverordnetenversammlung: 03.07.2014 um 17:00 Uhr

Die nächste Bezirksverordnetenversammlung findet bereits am 03.07.2014 statt. Es ist die letzte vor der Sommerpause. Die Tagesordnung hier in der verkürzten Form und hier auf der Webseite des Bezirksamtes in der Langform.

 

Erneut ist ein Antrag zur Veränderungssperre auf der Tagesordnung. Dieses Mal liegt gleich der Text der Rechtsverordnung als Abstimmungsvorlage vor, er ist als Personenantrag von Frau Klose und Herrn Herz (beide CDU), Frau Rouhani (Grüne), Herrn Schlosser (Piraten) und Frau Cieschinger (Linke) eingebracht.

Nichtständiger Ausschuss Kolonie Oeynhausen: 30.06.2014 um 17:00 Uhr und 04.07.2014 um 16:30 Uhr

Thema: "Zur Untersuchung der von verschiedener Seite im Zusammenhang mit der Prozessführung des Bezirksamtes vor dem Verwaltungsgericht Berlin zum Bürgerentscheid und der damit verbundenen Kostenschätzung in den Raum gestellten Behauptungen wird gem. § 29 Abs. 2 S. 2 GO BVV ein nichtständiger Ausschuss mit neun Mitgliedern im Verhältnis 3:3:2:1 eingerichtet. Der BVV ist bis zum 30.11.2014 ein Abschlussbericht vorzulegen."

 

Die Sitzungen finden im Minna-Cauer-Saal im Rathaus Charlottenburg statt.

 

Die Tagesordnung für den 30.06.2014 ist hier nachzulesen.

 

Die Tagesordnung für den 04.07.2014 ist hier nachzulesen.

 



Lippenbekenntnisse

von: Holger Jost

Auffällig, wie oft von Bezirksamt und SPD in der Bezirksverordnetenversammlung am 19. Juni beteuert wurde, dass alles nach Recht und Gesetz ablaufen müsse. Ja, fragt sich der Bürger, wie auch sonst? Warum bloß muss das extra und auch noch so oft betont werden?

 

Hier lohnt es wohl, genauer hinzuhören. Könnte es sein, dass durch diese Lippenbekenntnisse vor allem davon abgelenkt werden soll, dass es möglicherweise eben doch nicht immer so sauber zugeht?

 

Schließlich ermittelt der Staatsanwalt gegen Stadtrat Marc Schulte („verleumderisch, unausstehlich und unerträglich“) wegen Prozessbetruges und Aktenunterdrückung, weil er einen Anfangsverdacht nicht ausschließen wollte. Nun wird die Justiz klären, ob da wirklich alles nach Recht und Gesetz über die Bühne ging.

 

Schon schlimm genug. Aber dann zeigte sich in der aktuellen BVV in der Antwort auf eine Einwohneranfrage, dass trotz aller gegenteiligen Beteuerungen die 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes belogen wurde – in einem Schreiben des Rechtsamtes vom 10. April 2014. Rumms!

 

Ein Schelm, der da Vorsatz oder Methode unterstellen würde. Schließlich soll doch alles nach Recht und Gesetz ablaufen… Oder?

Hintergrund dazu, beim Lügen ertappt und zu Unrecht verdächtigt:

Als die amtliche Mitteilung zum Bürgerbegehren im Internet zugänglich war haben wir beim Verwaltungsgericht beantragt, einen Satz daraus streichen zu lassen. Das Bezirksamt teilte dem Verwaltungsgericht mit, der beanstandete Satz wäre nur in einer Entwurfsversion der amtlichen Mitteilung enthalten, welche nicht zu Publikationszwecken vorgesehen war. Gleichzeitig wird - nicht das erste Mal - eine Verdächtigung ausgesprochen, wir seien unter fragwürdigen Umständen an den Text der amtlichen Mitteilung gelangt und hätten davon keine Kenntnis haben können (der entsprechende Passus des Schriftsatzes des Bezirksamtes vom 10.04.2014 als Bild unten; der "Entwurfstext" der amtlichen Mitteilung war noch am 10.04.2014 auf der Webseite des Bezirksamtes).

 

Über die Beantwortung einer Einwohnerfrage in der BVV am 19.06.2014 wurde bestätigt, dass "die Vorversion der amtlichen Mitteilung (...) einige Zeit online war". In dem Schriftsatz wurde also das Verwaltungsgericht belogen (siehe Schriftsatz: Die Antragsteller greifen mithin eine Formulierung an, die das Stadium einer verwaltungsinternen vorbereitenden Entwurfsfassung nicht überdauert hat) und die unterschwellige Verdächtigung (siehe Schriftsatz: fragwürdige Umstände der Kenntniserlangung) wurde völlig zu Unrecht ausgesprochen.

Auszug aus dem Original-Schriftsatz des Bezirksamtes vom 10.04.2014:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0