Weiteres Verfahren zu Oeynhausen Nord: Voraussetzungen für Auflösung des Pachtvertrages

Der 31.05.2016 ist ein wichtiger Termin aus der notariellen Vereinbarung zwischen dem Bezirksverband und der Groth-Gruppe, wir hatten darüber bereits mehrfach berichtet. Nadia Rouhani hat am 18.04.2016 mit einer Kleinen Anfrage nachgefragt, die Antwort ist im Folgenden nachzulesen. Ihr ist zu entnehmen, dass Groth dem Bezirksamt am 29. April bestätigt hat, dass das Eckpunktepapier vom 19. Januar 2016 als hinreichend verbindliche Vereinbarung eines Verfahrens zur Erlangung eines Baurechts angesehen wird. Damit kann die Auflösung des Pachtvertrages aus diesem Grund nicht mehr erklärt werden! 

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Kommentare: 1
  • #1

    Veilchenweg (Mittwoch, 01 Juni 2016 16:22)

    http://www.grothgruppe.de/_Web/UI/projekte/ProjektDetails.aspx?action=referenz&id=124