Brief an die neue Bausenatorin

11.12.2016

Frau                                                                                                                         

Katrin Lompscher

Senatorin für Stadtentwicklung           

Württembergische Str. 6

 

10707 Berlin

 

 

 

Sehr geehrte Frau Lompscher,

 

der Verein gratuliert Ihnen zu Ihrer Wahl zur Senatorin und hofft weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit. Gleichzeitig bedanken wir uns für die bisherige gute Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrer Partei.

Die planungsrechtliche Situation unserer Kolonie ist Ihnen bekannt, wir bitten aber um Ihr Verständnis, wenn wir diese hier noch einmal darlegen.

 

Der nördliche Teil der Kolonie gehört der Groth-Gruppe, welche einen Teil Ihres Geländes mit Wohnungen bebauen will. Da diese geplante Bebauung abweicht von den Vorgaben des Baunutzungsplanes (zulässige 3 stöckige Bebauung) aus dem Jahre 1958, benötigt die Groth-Gruppe eine neue Rechtsgrundlage für die höherstöckige Bebauung. In einer Vereinbarung der Groth-Gruppe mit dem Bezirksamt Charlottenburg Wilmersdorf vom 19. Januar 2016 (Eckpunktepapier) ist geregelt, dass die Groth-Gruppe bis zum 30. Juni 2018 ein unanfechtbares Baurecht erwartet, anderenfalls sie die gesamte ihr gehörende Fläche mit dreistöckigen Wohnhäusern bebauen wird. Die Folge daraus wäre die völlige Vernichtung dieses Kleingartenareals. Sie werden verstehen, dass wir deshalb ein dringendes Interesse haben, dies unbedingt zu verhindern. 

 

Wichtig für uns ist zu erfahren, wie der Bearbeitungsstand des von der Groth-Gruppe erwarteten Baurechts ist? Erhält die Groth-Gruppe fristgerecht das von ihr beantragte Baurecht, will der Bezirk gem. der o.g. Vereinbarung das der Groth-Gruppe gehörende Kleingartenland als Dauerkleingärten planungsrechtlich ausweisen. Liegt Ihrer Verwaltung bereits ein behördenintern abgestimmter B-Plan–Entwurf des Bezirksamtes vor oder ist Ihrer Verwaltung bereits ein solcher Entwurf bekannt?

 

Der südliche Teil des Kleingartengeländes gehört zum bezirklichen Grundvermögen. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes im Jahre 1983 wurden  diese Gärten fiktive Dauerkleingärten. Dementsprechend wurde im FNP 94 das Gelände als Kleingartengelände ausgewiesen. Diese Ausweisung wurde bisher nicht aufgehoben. Im Kleingartenentwicklungsplan vom Februar 2004, fortgeschrieben zuletzt am 1. Januar 2014,  haben diese Gärten die Sicherungsstufe Vb (dauerhaft gesichert) erhalten.

 

Diesen verwaltungsintern maßgeblichen Entwicklungsvorgaben stehen die Festlegungen eines 1976 erlassenen Bebauungsplan IX – 123 (Gemeinbedarf  Schule) entgegen. Mit Blick auf die Außenwirkung eines B-Plans sehen wir die dringende Notwendigkeit, auch die Bebauungsplanung der tatsächlichen Entwicklungsplanung und den Rechtspositionen des Bundeskleingartengesetzes anzupassen.

 

Aus unserer Sicht sollte hierzu die bauplanungsmäßige Ausweisung als Dauerkleingartenfläche unter Aufhebung der bisherigen Festlegungen so bald wie möglich in Angriff genommen werden und erbeten hierbei Ihre Unterstützung.

 

Wir stehen Ihnen zu Gesprächen zu diesem Thema selbstverständlich zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückäußerung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sommer

 

 

Der Vorstand

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Kommentare: 6
  • #1

    Veilchenweg (Montag, 12 Dezember 2016 19:46)

    Scheinbar hat unserer neuer Baustadtrat ja noch nicht reagiert auf die Nachfrage?!

  • #2

    Veilchenweg (Freitag, 16 Dezember 2016 18:05)

    Auf meine Anfrage beim Bezirksamt, am 14.12.16 nach dem jetzigen Stand, wurde mir geantwortet, es sind 4 Bauvorbescheide für 4 Bereiche erteilt worden, die aber noch nicht rechtskräftig sind, SCHLECHT oder? Also noch nichts...........plätschert vor sich hin!!!

  • #3

    Gartenfreund (Freitag, 16 Dezember 2016 18:31)

    Also ich habe keine große Ahnung von baurechtlichen Dingen aber Interesse an eurer Kolonie. Warum sind auf der Groth Website schon so detaillierte Angaben, wenn noch gar nichts rechtskräftig ist???

  • #4

    Bartels (Sonntag, 18 Dezember 2016 16:52)

    Empfehle für die Zukunft, so einen Brief Korrektur lesen zu lassen. Zumal, wenn man mit Groß- und Kleinschreibung Probleme hat.

  • #5

    Anwohner (Sonntag, 18 Dezember 2016 18:03)

    Stimmt das oben nicht? Bin auch interresiert, was es neues gibt! Wenn es geht sachlich...

  • #6

    Newsleser (Dienstag, 20 Dezember 2016 21:39)

    Im Newsletter zum Weihnachtsfest schreibt die Grothgruppe, dass im 2. Quartal 2017 begonnen wird zu bauen, die Erschließungsarbeiten beginnen und die Baugenehmigung erteilt wird. Wenn das so versprochen ist, kann man 10 Geschosse auch von uns Kleingärtnerseite zugestehen und bekommt noch einen Tresen für das neue Vereinsheim extra. Klimaschutz ade! Ein fauler Kompromiss!