Gerichtstermin heute - Schadensminimierungspflicht von LORAC

Presseberichte aktualisiert am 01.11. und 02.11.2014, siehe am Ende des Artikels

Lorac hatte ja die Pachtverträge für die Oeynhausen-Unterpächter gekündigt (erstmals zum 30.11.2013, dann nochmals zum 30.11.2014), der Bezirksverband Wilmersdorf dagegen Kündigungsschutzklage eingelegt. Die sollte heute vor der 12. Zivilkammer des Landgerichts verhandelt werden. Über 20 Kleingärtner waren erschienen, um die Daumen zu drücken.


Die Einzelrichterin fällte aber noch keine Entscheidung. Sie versuchte in einem Güteverfahren, die beiden Parteien dazu zu bewegen, das Verfahren solange auszusetzen, bis das Oberverwaltungsgericht über die Berufung des Bezirksamtes entschieden hat, in der es unter anderem um die Erschließung des Areals geht. Lorac-Anwalt Dr. Bernhard Haaß war dagegen, Kleingärtner-Anwalt Carsten Neuhaus dafür.


Die Richterin stellte fest, hier werde ja schon eine ganze Menge Aufwand betrieben und man könne sich fragen, ob hier der Schadensminimierungspflicht Genüge getan wird, wenn man weiter fröhlich Aufwand betreibt.


Dr. Haaß vertrat die Ansicht, die Erschließungspflicht müsse erst bei Fertigstellung des Bauvorhabens gegeben sein. Er verstehe nicht, warum die Kleingärtner sich wehren, sie würden die Politik unter Druck setzen und nun sogar eine Demo machen.


Die Richterin stellte klar, eine Erschließungspflicht ergebe sich nicht allein aus der Tatsache, dass ein Bebauungsplan existiere. 


Nachdem eine Einigung nicht erzielt werden konnte, stellte Anwalt Neuhaus dann den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht. Lorac-Anwalt Dr. Haaß beantragte die hilfsweise Kündigung zum 30.11.2015.


Eine Entscheidung verkündete die Richterin noch nicht. Ihr Schlusswort am Freitag nach 40 Minuten: „Gerichte sollten nicht Politik machen.“

 

In der Berliner Morgenpost von heute ist zu lesen:

Kolonie Oeynhausen - Aufschub für Prozess:

"Im Rechtsstreit um den Kündigungsschutz für die Kolonie Oeynhausen hat das Landgericht Berlin am Freitag empfohlen, das Verfahren aufzuschieben, bis ein anderes Verfahren zur Kolonie beim Oberverwaltungsgericht entschieden ist. Der Bezirksverband der Kleingärtner Wilmersdorf habe diese Empfehlung angenommen, sagte Alban Becker, Vorsitzender des Kleingärtnervereins Oeynhausen. Der Gegner, die Firma Lorac, habe dem Aufschub nicht zugestimmt. Das Landgericht wird am 14. November seine Entscheidung verkünden."

 

Der Tagesspiegel vom 01.11.2014: "Kleingärtner-Demo für Kolonie Oeynhausen: Trotz des erfolgreichen Bürgerentscheids bleibt die Zukunft der Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf ungewiss. Nun rufen die Betroffenen für den 14. November zur Demonstration gegen die Wohnungsbaupläne auf."


Berliner Zeitung vom 02.11.2014: "Der Konflikt um die Kolonie Oeynhausen geht weiter - Der Streit um die Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf ist weiter ungeklärt. Das Landgericht Berlin hatte am Freitag über eine Kündigungsschutzklage der Kleingärtner zu befinden – und hat es vorerst nicht getan. Inzwischen spricht einiges dafür, dass das Gericht das Verfahren aussetzen wird."

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Kommentare: 2
  • #1

    Monika Flämig (Samstag, 01 November 2014 06:48)

    Ist denn den Anträgen von RA Neuhaus und Dr. Haaß stattgegeben worden?

  • #2

    kleingaertnerverein-oeynh (Samstag, 01 November 2014 09:41)

    Gestern zum Verhandlungsende hatte die Richterin noch keine Entscheidung getroffen, laut Meldung der Morgenpost von heute wird das am 14.11.2014 geschehen (Link ist im Text ergänzt).